Teilnahmebedingungen ADAC Mittelrhein e.V. Mittelrhein-Classic

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am Gewinnspiel Mittelrhein-Classic. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter (m/w/d).

Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

Veranstalter des Gewinnspiels ist der ADAC Mittelrhein e.V., Viktoriastr. 15, 56068 Koblenz

Wer ist zur Teilnahme berechtigt?

(1)    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen zwischen dem 25. und 40. Lebensjahr und die im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.
(2)    Die Teilnahme ist sofern zugelassen, wenn die oben genannte Person noch nie als Fahrer oder Beifahrer bei der Mittelrhein- Classic teilgenommen hat.
(3)    Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder und Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
(2) Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC e.V., der ADAC Stiftung, der ADAC SE, der ADAC Versicherung AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Autoversicherung AG, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Medien und Reise GmbH sowie der ADAC Regionalclubs mit deren jeweiligen Tochtergesellschaften) sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der ADAC Mittelrhein e.V. das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen.
(4) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(5) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Person gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Personen, die unwahre Personenangaben machen, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
(6) Eine automatisierte Massenanmeldung zu Gewinnspielen und Wettbewerben ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. Der ADAC Mittelrhein e.V. behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen, die sich mittels Gewinnspiel-Dienstleistern / Gewinnspielclubs und/oder mittels automatisierter Gewinnspiel-Anmelde-Dienste am Gewinnspiel anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich der ADAC Mittelrhein e.V. rechtliche Schritte vor.

Auf welche Weise und wie lange können Sie teilnehmen?

(1) Für die Teilnahme ist eine Voraussetzung Follower des Accounts zu sein, den Beitrag zu liken und eine Mail mit dem Betreff „ADAC Mittelrhein-Classic Gewinnspiel“ an gewinnspiel@mrh.adac.de zu schreiben.
(2) Für die Teilnahme werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben.
(3) Eine Teilnahme ist bis zum 12. Mai 2023, 24 Uhr, möglich. Am 15. Mai 2023 wird der Gewinner bekanntgegeben.
(4) Der ADAC Mittelrhein e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der ADAC Mittelrhein e.V. insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der ADAC Mittelrhein e.V. von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Was können Sie gewinnen?

(1)    Zu gewinnen gibt es für den Gewinner:
Ein Teilnahmefahrzeug, welches ausschließlich im Rahmen der ADAC Mittelrhein-Classic eingesetzt wird. Die ADAC Travel & Event GmbH stellt diesem ein Fahrzeug und dem Fahrer/ Beifahrer-Team einen kostenlosen Startplatz bei der 13. ADAC Mittelrhein-Classic zur Verfügung.

Wie werden die Gewinner bestimmt?

(1) Unter allen erfolgreich teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden die Gewinner durch zufällige Ziehung verlost.
Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet?
(1)    Der Gewinner wird von dem ADAC Mittelrhein e.V. per Mail benachrichtigt und aufgefordert, personenbezogenen Daten abzugeben, um den Gewinn zu erhalten.
(2) Meldet sich der Gewinner nicht bis Dienstag, den 16. Mai 2023, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Sofern der Gewinner den Gewinn nicht in Anspruch nehmen möchte, ist er berechtigt, diesen an eine dritte Person zu übertragen.
(3) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht.
(4) Soweit für den Versand der Gewinne Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter. Durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Zusatzkosten trägt der Gewinner ebenso wie etwa anfallende Steuern selbst.

Hinweise zum Datenschutz und zur Einwilligung

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen.
(2) Der ADAC Mittelrhein e.V. verwendet von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels (ausgenommen ggf. Gewinnerdaten, die veröffentlicht werden) und löscht diese binnen drei Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels, es sei denn die Teilnehmer haben in die weitergehende Nutzung explizit eingewilligt. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht jeweils aus der hierfür erteilten Zustimmung hervor.
(3) Ergänzende Datenschutz-Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie im Internet unter https://www.adac.de/-/media/pdf/adac-regionalclubs/mittelrhein/20220523_datenschutzinformation-adac-mittelrhein.pdf

Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?

Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an den ADAC Mittelrhein e.V. zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht beachtet.

Was ist sonst noch wichtig?

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem ADAC Mittelrhein e.V. ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.