Teilnahmebedingungen ADAC Mittelrhein e.V. Gewinnspiel Advent 2024

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger, der von den Teilnehmenden bereitgestellten Informationen, ist nicht Facebook oder Instagram, sondern der ADAC Mittelrhein e.V. (ADAC). Die bereitgestellten Informationen werden vom ADAC einzig für die Auslosung der Gewinnenden verwendet.

 

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am

Gewinnspiel Advent 2024. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter (m/w/d).

 

Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

Veranstalter des Gewinnspiels ist der ADAC Mittelrhein e.V. Viktoriastr. 15, 56068 Koblenz
 

Wer ist zur Teilnahme berechtigt?

(1) Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder und Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

(2) Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC e.V., der ADAC Stiftung, der ADAC SE, der ADAC Versicherung AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Autoversicherung AG, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Medien und Reise GmbH sowie der ADAC Regionalclubs mit deren jeweiligen Tochtergesellschaften) sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der ADAC Mittelrhein e.V. das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen.

(4) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(5) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Person gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Personen, die unwahre Personenangaben machen, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

(6) Eine automatisierte Massenanmeldung zu Gewinnspielen und Wettbewerben ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. Der ADAC Mittelrhein e.V. behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen, die sich mittels Gewinnspiel-Dienstleistern / Gewinnspielclubs und/oder mittels automatisierter Gewinnspiel-Anmelde-Dienste am Gewinnspiel anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich der ADAC Mittelrhein e.V. rechtliche Schritte vor.
 

Auf welche Weise und wie lange können Sie teilnehmen?

(1) Für die Teilnahme ist eine Voraussetzung, Follower des Accounts zu sein, den Beitrag zu liken und unter dem Beitrag zu kommentieren, warum die jeweilige Person das Bobbycar gerne gewinnen möchte.

(2) Für die Teilnahme werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben.

(3) Eine Teilnahme ist vom 26. November 2024, 0 Uhr, bis zum 10. Dezember 2024, 24 Uhr, möglich. Am 11. Dezember 2024 werden die Gewinner bekanntgegeben.

(4) Der ADAC Mittelrhein e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der ADAC Mittelrhein e.V. insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der ADAC Mittelrhein e.V. von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
 

Was können Sie gewinnen?

1 ADAC Bobbycar
 

Wie werden die Gewinner bestimmt?

(1) Unter allen erfolgreich teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden die Gewinner durch zufällige Ziehung verlost.
 

Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet?

(1) Der Gewinner wird vom ADAC Mittelrhein e.V. per Direktnachricht über den Social Media Account benachrichtigt und aufgefordert, personenbezogenen Daten abzugeben, um den Gewinn zu erhalten.

(2) Meldet sich der Gewinner nicht bis Mittwoch, den 18. Dezember 2024, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Sofern der Gewinner den Gewinn nicht in Anspruch nehmen möchte, ist er berechtigt, diesen an eine dritte Person zu übertragen.

(3) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht.

(4) Soweit für den Versand der Gewinne Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter. Durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Zusatzkosten trägt der Gewinner ebenso wie etwa anfallende Steuern selbst.
 

Datenschutz-Informationen für Gewinnspiel nach Art. 13 DSGVO

Verantwortliche Stelle (Art. 13 Abs1. Ziffer 1)

ADAC Mittelrhein e.V. (Tel. 0261/ 13030 E-Mail: adac@mrh.adac.de)

 

Datenschutzbeauftragter

ADAC Mittelrhein e.V. Viktoriastraße 15, 56068 Koblenz

Jürgen Schute: datenschutz@mrh.adac.de
 

Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage

Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung eines Gewinnspieles. Hierfür werden die vom Betroffenen angegebenen personenbezogenen Daten verwendet. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn der Betroffenen seine Einwilligung erteilt hat. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht aus der hierfür erteilten Einwilligung hervor.
 

Kategorien von Empfängern

Das Gewinnspiel kann in Kooperation mit Partnern erfolgen. Des Weiteren können Auftragsverarbeiter mit der Abwicklung des Gewinnspieles beauftragt werden. Die konkret Beauftragten sind in den Datenschutzhinweisen für den Betroffenen (Erstinformation) aufgelistet.
 

Speicherdauer der Daten

Die Daten werden spätestens drei Monate nach Abwicklung des Gewinnspieles gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Gewinner. Hat der Betroffenen eine Zustimmung zur weitergehenden Datennutzung erteilt, erfolgt keine Löschung.
 

Weitere Rechte

Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht können Sie bei ADAC Mittelrhein e.V. geltend machen.
 

Widerrufsrecht

Der Betroffene hat das Recht, die erteilte Einwilligung zur über die Durchführung des Gewinnspiels hinausgehenden, weitergehenden Datennutzung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist an ADAC Mittelrhein e.V., Kennwort Widerruf zu richten.
 

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 15. f DSGVO)

Ungeachtet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe können Sie auch bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt. Die für den ADAC Mittelrhein e.V. zuständige Aufsichtsbehörde ist jeweilige Aufsichtsbehörde
 

Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?

(1) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an den ADAC Mittelrhein e.V.  zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht beachtet.
 

Was ist sonst noch wichtig?

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom ADAC Mittelrhein e.V. ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
 

Hinweise und Bedingungen von Facebook und Instagram

a. Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, den Teilnehmenden und Facebook sowie Instagram durch die Teilnahmebedingungen www.facebook.com/terms.php und www.facebook.com/help/instagram/581066165581870/ sowie die Datenschutzregeln von Facebook: www.facebook.com/privacy und Instagram bestimmt: www.facebook.com/help/instagram/519522125107875.

b. Die Teilnehmenden können gegenüber Facebook und Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.

c. Die Teilnehmenden erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram steht.

d. Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung der Gewinnspielapplikation oder beim Gewinnspiel durch die Teilnehmenden mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook bzw. Instagram bereitgestellt.

e. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook bzw. Instagram zu richten.