A. Datenschutz und B. Teilnahmebedingungen

A. Datenschutz-Informationen für Gewinnspiel nach Art. 13 DSGVO

  1. Verantwortliche Stelle (Art. 13 Abs1. Ziffer 1)
    ADAC Mittelrhein e.V. (Abteilung Mobilität & Umwelt, Tel. 0261 13 03 240, E-Mail: christina.schmidt@mrh.adac.de)
     
  2. Datenschutzbeauftragter
    ADAC Mittelrhein e.V., Viktoriastr. 15, 56068 Koblenz
    Jürgen Schute
    datenschutz @ mrh.adac.de

    Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage
    Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung eines Wettbewerbs. Hierfür werden die vom Betroffenen angegebenen personenbezogenen Daten verwendet. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn der Betroffenen seine Einwilligung erteilt hat. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht aus der hierfür erteilten Einwilligung hervor.
     
  3. Kategorien von Empfängern
    Der Wettbewerb kann in Kooperation mit Partnern erfolgen. Des Weiteren können Auftragsverarbeiter mit der Abwicklung des Wettbewerbs beauftragt werden. Die konkret Beauftragten sind in den Datenschutzhinweisen für den Betroffenen (Erstinformation) aufgelistet.
     
  4. Speicherdauer der Daten
    Die Daten werden spätestens drei Monate nach Abwicklung des Wettbewerbs gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Gewinner. Hat der Betroffenen eine Zustimmung zur weitergehenden Datennutzung erteilt erfolgt keine Löschung.
     
  5. Weitere Rechte
    Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, eine Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht können Sie beim ADAC Mittelrhein e.V., Viktoriastr. 15, 56068 Koblenz geltend machen.
     
  6. Widerrufsrecht
    Der Betroffene hat das Recht, die erteilte Einwilligung zur über die Durchführung des Wettbewerbs hinausgehenden, weitergehenden Datennutzung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist an den ADAC Mittelrhein e.V., Kennwort Widerruf zu richten.
     
  7. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 15. f DSGVO)
    Ungeachtet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe können Sie auch bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt. Die für den ADAC Mittelrhein e. V. zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz. Telefon: 06131 89 200, E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

B. Teilnahmebedingungen für den ADAC Rhenser-Mobilitäts- & Gesundheitspreis 2024

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am ADAC Rhenser-Mobilitäts- & Gesundheitspreis 2024. Mit der Teilnahme am Wettbewerb werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter (m/w/d).

1. Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

(1) Veranstalter des Wettbewerbs sind der ADAC Mittelrhein e.V., Viktoriastr.15, 56068 Koblenz und die Rhenser Mineralbrunnen GmbH, Brunnenstr. 4-8, 56321 Rhens

(2) Wer ist zur Teilnahme berechtigt?

(1) Teilnahmeberechtigt sind Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulleitungen von Grundschulen innerhalb des Gebiets des ADAC Mittelrhein e.V.*3 in den Landkreisen und Kreisfreien Städten Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Koblenz, Mainz, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Westerwald-Kreis. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder und Kunden der Veranstalter beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

(2) Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC e.V., der ADAC Stiftung, der ADAC SE, der ADAC Versicherung AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Autoversicherung AG, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Medien und Reise GmbH sowie der ADAC Regionalclubs mit deren jeweiligen Tochtergesellschaften) sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behalten sich der ADAC Mittelrhein e.V. und die Rhenser Mineralbrunnen GmbH das Recht vor, die betreffenden Personen vom Wettbewerb rückwirkend auszuschließen.

(4) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(5) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Person gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Personen, die unwahre Personenangaben machen, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

2. Auf welche Weise und wie lange können Sie teilnehmen?

(1) Reicht interessante Ideen ein, wie Eure Schule nachhaltiger und gesünder werden kann.
Videos, Fotos, textliche Konzepte, Illustrationen, die euer Projekt anschaulich darstellen. In der Form und im Umfang der abzugebenden Materialien seid ihr völlig frei.
Die E-Mail ist an gewinnspiel @ mrh.adac.de zu richten und darf maximal 10MB groß sein.

(2) Für die Teilnahme werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben.

(3) Eine Teilnahme ist vom 1. September 2024, 0 Uhr, bis 15. Oktober 2024, 24 Uhr möglich. Für den Einsendeschluss ist der rechtzeitige Eingang der E-Mail maßgeblich. Nach dem Einsendeschluss eingehende E-Mails werden nicht berücksichtigt.

(4) Der ADAC Mittelrhein e.V. und die Rhenser Mineralbrunnen GmbH behalten sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen der ADAC Mittelrhein e.V. und die Rhenser Mineralbrunnen GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, können der ADAC Mittelrhein e.V. und die Rhenser Mineralbrunnen GmbH von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

3. Was können Sie gewinnen?

(1) Zu gewinnen gibt es

1. Platz: Drei ADAC Tretroller und ein Jahr lang Rhenser Wasserglück*1 für Eure Schule.

2. Platz: ADAC Warnwesten, Trinkflaschen und Rhenser Wasserglück*2.

3. Platz: Obstorb (9kg) und Rhenser Wasserglück*2 für sechs Monate

*1 Rhenser WasserGlück pro Monat max. 2 Kisten (Glas, je 12 x 0,75l) pro Klasse der Grundschule. Kisten sind nach Absprache in 56321 Rhens am Rhenser Mineralbrunnen oder einem abgestimmten Handelspartner abzuholen. Die leeren Kisten sind als Pfand wieder dort abzugeben, wo sie abgeholt wurden.

*2 Rhenser WasserGlück pro Klasse der Grundschule max. 4 Trays (Tetra Top, je 12 x 0,5l). Trays sind nach Absprache in 56321 Rhens am Rhenser Mineralbrunnen oder einem abgestimmten Handelspartner abzuholen.

*3 Bitte im Zweifel beim ADAC Mittelrhein e.V. nachfragen, ob ihr in dessen Gebiet seid.

4. Wie wird der Gewinner bestimmt?

(1) Eine Jury aus Experten, die vom ADAC Mittelrhein e.V. und der Rhenser Mineralbrunnen GmbH auf der Websedite zum Wettbewerb bekannt gegeben werden, bewertet Eure Ideen und wählt die Gewinnerinnen und Gewinner aus.

5. Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet?

(1) Der Gewinner wird vom ADAC Mittelrhein e. V. schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt.

(2) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

(3) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht.

(4) Soweit für den Versand der Gewinne Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter. Durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Zusatzkosten trägt der Gewinner ebenso wie etwa anfallende Steuern selbst.

6. Hinweise zum Datenschutz und zur Einwilligung

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen.

(2) Der ADAC Mittelrhein e.V. und die Rhenser Mineralbrunnen GmbH verwenden von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels (ausgenommen ggf. Gewinnerdaten, die veröffentlicht werden) und löscht diese binnen drei Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels, es sei denn die Teilnehmer haben in die weitergehende Nutzung explizit eingewilligt. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht jeweils aus der hierfür erteilten Zustimmung hervor.

(3) Ergänzende Datenschutz-Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie im Internet unter www.adac.de/-/media/pdf/adac-regionalclubs/rheinland-pfalz/datenschutzinformation-adac-mittelrhein.pdf

7. Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?

(1) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Wettbewerbs beziehen, sind unter Angabe des Wettbewerbs innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an den ADAC Mittelrhein e.V, Viktoriastr. 15, 56068 Koblenz zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht beachtet.

8. Was ist sonst noch wichtig?

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom ADAC Mittelrhein e.V. oder der Rhenser Mineralbrunnen GmbH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.