Teilnahmebedingungen ADAC Mittelrhein e.V. Gewinnspiel Heißlustballonfahrt
Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am
Heißluftballonfahrt Gewinnspiel. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter (m/w/d).
Wer veranstaltet das Gewinnspiel?
Veranstalter des Gewinnspiels ist der ADAC Mittelrhein e.V. Viktoriastr. 15, 56068 Koblenz
Wer ist zur Teilnahme berechtigt?
(1) Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder und Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
(2) Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC e.V., der ADAC Stiftung, der ADAC SE, der ADAC Versicherung AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Autoversicherung AG, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Medien und Reise GmbH sowie der ADAC Regionalclubs mit deren jeweiligen Tochtergesellschaften) sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der ADAC Mittelrhein e.V. das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen.
(4) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(5) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Person gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Personen, die unwahre Personenangaben machen, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
(6) Eine automatisierte Massenanmeldung zu Gewinnspielen und Wettbewerben ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. Der ADAC Mittelrhein e.V.behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen, die sich mittels Gewinnspiel-Dienstleistern / Gewinnspielclubs und/oder mittels automatisierter Gewinnspiel-Anmelde-Dienste am Gewinnspiel anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich der ADAC Mittelrhein e.V. rechtliche Schritte vor.
Auf welche Weise und wie lange können Sie teilnehmen?
(1) Für die Teilnahme ist eine Voraussetzung Follower des Accounts zu sein, den Beitrag zu liken und unter dem Beitrag mit dem Hashtag #TGP2023 zu kommentieren.
(2) Für die Teilnahme werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben.
(3) Eine Teilnahme ist bis zum 09. Juli 2023, 24 Uhr, möglich. Am 10. Juli 2023 werden die Gewinner bekanntgegeben.
(4) Der ADAC Mittelrhein e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der ADAC Mittelrhein e.V.insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der ADAC Mittelrhein e.V. von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
Was können Sie gewinnen?
Wie werden die Gewinner bestimmt?
(1) Unter allen erfolgreich teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden die Gewinner durch zufällige Ziehung verlost.
Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet?
(1) Der Gewinner wird vom ADAC Mittelrhein e.V.per Direktnachricht über den Social Media Account benachrichtigt und aufgefordert, personenbezogenen Daten abzugeben, um den Gewinn zu erhalten.
(2) Meldet sich der Gewinner nicht bis Dienstag, den 11. Juli 2023, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Sofern der Gewinner den Gewinn nicht in Anspruch nehmen möchte, ist er berechtigt, diesen an eine dritte Person zu übertragen.
(3) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht.
(4) Soweit für den Versand der Gewinne Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter. Durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Zusatzkosten trägt der Gewinner ebenso wie etwa anfallende Steuern selbst.
(5) Sollte die Ballonfahrt witterungsbedingt nicht stattfinden können, wird dem Gewinner ein Gutschein für eine Ballonfahrt ausgestellt.
Datenschutz-Informationen für Gewinnspiel nach Art. 13 DSGVO
Verantwortliche Stelle (Art. 13 Abs1. Ziffer 1)
ADAC Mittelrhein e.V. Viktoriastr. 15, 56068 Koblenz
datenschutz@mrh.adac.de
Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage
Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung eines Gewinnspieles. Hierfür werden die vom Betroffenen angegebenen personenbezogenen Daten verwendet. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn der Betroffenen seine Einwilligung erteilt hat. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht aus der hierfür erteilten Einwilligung hervor
Das Gewinnspiel kann in Kooperation mit Partnern erfolgen. Des Weiteren können Auftragsverarbeiter mit der Abwicklung des Gewinnspieles beauftragt werden. Die konkret Beauftragten sind in den Datenschutzhinweisen für den Betroffenen (Erstinformation) aufgelistet.
Die Daten werden spätestens drei Monate nach Abwicklung des Gewinnspieles gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Gewinner. Hat der Betroffenen eine Zustimmung zur weitergehenden Datennutzung erteilt erfolgt keine Löschung.
Der Betroffene hat das Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, eine Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht können Sie bei ADAC Mittelrhein e.V. geltend machen.
Der Betroffene hat das Recht, die erteilte Einwilligung zur über die Durchführung des Gewinnspiels hinausgehenden, weitergehenden Datennutzung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist an ADAC Mittelrhein e.V., Kennwort Widerruf zu richten.
Ungeachtet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe können Sie auch bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt.
Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?
(1) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an den ADAC Travel & Event Mittelrhein GmbH zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht beachtet.
Was ist sonst noch wichtig?
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der ADAC Travel & Event Mittelrhein GmbHohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
a. Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, den Teilnehmenden und Facebook sowie Instagram durch die Teilnahmebedingungen https://www.facebook.com/terms.php und https://www.facebook.com/help/instagram/581066165581870/?helpref=hc_fnav&bc[0]=Instagram-Hilfebereich&bc[1]=Richtlinien%20und%20Meldungen&rdrhc sowie die Datenschutzregeln von Facebook: https://www.facebook.com/privacy und Instagram bestimmt: https://www.facebook.com/help/instagram/519522125107875.
b. Die Teilnehmenden können gegenüber Facebook und Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
c. Die Teilnehmenden erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram steht.
d. Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung der Gewinnspielapplikation oder beim Gewinnspiel durch die Teilnehmenden mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook bzw. Instagram bereitgestellt.
e. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook bzw. Instagram zu richten.