• Teilnahmebedingungen Gewinnspiel IO

Teilnahmebedingungen Koffer-Gewinnspiel Idar-Oberstein des ADAC Mittelrhein e.V.

A. Datenschutz und B. Teilnahmebedingungen

Datenschutz-Informationen für Gewinnspiel nach Art. 13 DSGVO

Verantwortliche Stelle (Art. 13 Abs1. Ziffer 1)

ADAC Mittelrhein e.V. (E-Mail: adac@mrh.adac.de)

  1. Datenschutzbeauftragter

Jürgen Schute
Ridlerstraße 35
80339 München
E-Mail: datenschutz @ mrh.adac.de

Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage

Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung eines Gewinnspieles. Hierfür werden die vom Betroffenen angegebenen personenbezogenen Daten verwendet. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn der Betroffenen seine Einwilligung erteilt hat. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht aus der hierfür erteilten Einwilligung hervor

Kategorien von Empfängern

Das Gewinnspiel kann in Kooperation mit Partnern erfolgen. Des Weiteren können Auftragsverarbeiter mit der Abwicklung des Gewinnspieles beauftragt werden. Die konkret Beauftragten sind in den Datenschutzhinweisen für den Betroffenen (Erstinformation) aufgelistet.

Speicherdauer der Daten

Die Daten werden spätestens drei Monate nach Abwicklung des Gewinnspieles gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Gewinner. Hat der Betroffenen eine Zustimmung zur weitergehenden Datennutzung erteilt erfolgt keine Löschung.

Weitere Rechte

Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, eine Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht können Sie bei ADAC Mittelrhein e.V., Viktoriastr. 15, 56068 Koblenz geltend machen.

Widerrufsrecht

Der Betroffene hat das Recht, die erteilte Einwilligung zur über die Durchführung des Gewinnspiels hinausgehenden, weitergehenden Datennutzung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist an ADAC Mittelrhein e.V. Kennwort Widerruf zu richten.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 15. f DSGVO)

Ungeachtet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe können Sie auch bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt. Die für den ADAC Mittelrhein e.V. zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Mainz.

Teilnahmebedingungen Koffer-Gewinnspiel Idar-Oberstein des ADAC Mittelrhein e.V.  

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am ADAC Koffer-Gewinnspiel Idar-Oberstein. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter (m/w/d).

Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

Veranstalter des Gewinnspiels ist der ADAC Mittelrhein e.V., Viktoriastr. 15, 56068 Koblenz

Wer ist zur Teilnahme berechtigt?

(1) Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder und Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

(2) Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC e.V., der ADAC Stiftung, der ADAC SE,, der ADAC Versicherung AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Autoversicherung AG, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Medien und Reise GmbH sowie der ADAC Regionalclubs mit deren jeweiligen Tochtergesellschaften) sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der ADAC Mittelrhein e.V. das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen.

(4) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(5) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Person gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Personen, die unwahre Personenangaben machen, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

(6) Eine automatisierte Massenanmeldung zu Gewinnspielen und Wettbewerben ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. Der ADAC Mittelrhein e.V. behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen, die sich mittels Gewinnspiel-Dienstleistern / Gewinnspielclubs und/oder mittels automatisierter Gewinnspiel-Anmelde-Dienste am Gewinnspiel anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich der ADAC Mittelrhein e.V. rechtliche Schritte vor.

Auf welche Weise und wie lange können Sie teilnehmen?

(1) Für die Teilnahme ist die Gewinnspielkarte mit dem geschätzten Gewicht des ausgestellten Koffers auszufüllen und in der ADAC Geschäftsstelle Idar-Oberstein abzugeben.

(2) Für die Teilnahme werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben.

(3) Eine Teilnahme ist vom 2. bis 20. November 2024 während der Öffnungszeiten der ADAC Geschäftsstelle Idar-Oberstein, möglich. Teilnahmekarten, die nicht in der Geschäftsstelle Idar-Oberstein abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.

(4) Der ADAC Mittelrhein e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der ADAC Mittelrhein e.V. insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der ADAC Mitterhein e.V. von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Was können Sie gewinnen?

(1) Zu gewinnen gibt es einen Reisegutschein des ADAC Reisebüros im Wert von 1.000 Euro.

(2) Bei Reisen gilt der Vorbehalt der Verfügbarkeit.

Wie wird der Gewinner bestimmt?

(1) Unter allen erfolgreich teilnahmeberechtigten Teilnehmern wird der Gewinn durch zufällige Ziehung verlost.

Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet?

(1) Der Gewinner wird vom ADAC Mittelrhein e.V. am Donnerstag, den 21. November 2024 ermittelt und per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt und aufgefordert, die sodann angeforderten, personenbezogenen Daten abzugeben, um den Gewinn zu erhalten.

(2) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von einer Woche oder ist in diesem Zeittraum nicht telefonisch erreichbar, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Sofern der Gewinner den Gewinn nicht in Anspruch nehmen möchte, ist er berechtigt, diesen an eine dritte Person zu übertragen.

(3) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner. Ein Umtausch oder eine Bar-auszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht.

(4) Soweit für den Versand der Gewinne Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter. Durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Zusatzkosten trägt der Gewinner ebenso wie etwa anfallende Steuern selbst.

Hinweise zum Datenschutz und zur Einwilligung

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen.

(2) Der ADAC Mittelrhein e.V. verwendet von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels (ausgenommen ggf. Gewinnerdaten, die veröffentlicht werden) und löscht diese binnen drei Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels, es sei denn die Teilnehmer haben in die weitergehende Nutzung explizit eingewilligt. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht jeweils aus der hierfür erteilten Zustimmung hervor.

(3) Ergänzende Datenschutz-Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie im Internet unter https://www.adac.de/-/media/pdf/adac-regionalclubs/mittelrhein/20220523_datenschutzinformation-adac-mittelrhein.pdf

Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?

(1) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an den ADAC Mittelrhein e.V. zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht beachtet.

Was ist sonst noch wichtig?

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom ADAC Mittelrhein e.V. ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.